Mündliche Prüfung Jura in NRW

Seit der Reform von 2022 besteht die mündliche Prüfung im ersten Examen in Nordrhein-Westfalen nur noch aus dem Prüfungsgespräch — der Vortrag ist abgeschafft. Das Gespräch zählt 35 Prozent der Pflichtfachprüfung. Was das JAG NRW regelt und was das für die Vorbereitung heißt.

Erste Prüfung: 45 Minuten Gespräch, kein Vortrag

Der mündliche Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch über die Pflichtfächer — Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (§§ 10, 11 JAG NRW). Der früher übliche Vortrag mit einer Stunde Vorbereitungszeit gehört seit Februar 2022 nicht mehr dazu; wer in älteren Erfahrungsberichten davon liest, liest vom alten Recht.

  • Etwa 45 Minuten Gesamtdauer je Prüfling, mit Pausen, in Gruppen von höchstens sechs (§ 15 JAG NRW). Ein Prüfungstag ist damit vor allem eines: lang — und die eigene Redezeit kostbar.
  • Drei Prüfer einschließlich Vorsitz, alle beteiligen sich am Gespräch; vorab gibt es eine kurze Einzel-Rücksprache mit jedem Prüfling (§ 15 JAG NRW).
  • Das Ergebnis kommt sofort und wird mündlich begründet; der Ausschuss darf die rechnerische Note nach dem Gesamteindruck um bis zu einen Punkt anheben oder absenken (§ 18 JAG NRW) — auch deshalb zählt der Eindruck im Raum, nicht nur die Summe der Antworten.

Zuständig sind die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln (§ 3 JAG NRW).

Warum das Gespräch 35 Prozent wert ist

In der Pflichtfachprüfung zählen die sechs Klausuren 65 Prozent und das Prüfungsgespräch 35 Prozent (§ 18 Abs. 3 JAG NRW). An einem einzigen Termin lässt sich also über ein Drittel dieser Note bewegen. Zur mündlichen Prüfung wird geladen, wer in den Klausuren nicht mehr als die Hälfte im mangelhaften Bereich und im Schnitt mindestens 3,50 Punkte hat (§ 20 JAG NRW) — gerade für alle, die knapp über dieser Schwelle liegen, entscheidet das Gespräch über Bestehen und Prädikat.

Die NRW-Besonderheit: Du kennst deine Prüfer vorher

Nach der Praxis der Prüfungsämter wird die Ladung etwa drei Wochen vor dem Termin versandt — mit den Klausurergebnissen und den Namen der Prüferinnen und Prüfer. Deshalb spielen Gedächtnisprotokolle früherer Prüflinge in NRW eine so große Rolle: Wer weiß, wer prüft, kann nachlesen, was diese Kommission zuletzt gefragt hat, und die verbleibenden Wochen gezielt nutzen, statt breit zu raten.

Genau dafür ist LawTalk gebaut: Zu Prüfungsprotokollen lassen sich Themenschwerpunkte und Termine hinterlegen, und die Prüfungssimulation zieht ihre Einstiegsfragen aus diesen Protokollen — nicht aus dem Modell. Das Gespräch selbst übt man gesprochen, wie in der Prüfung. Grundsätzliches zur Vorbereitung steht auf der Seite Mündliche Prüfung vorbereiten.

Zweites Staatsexamen: hier gibt es den Aktenvortrag noch

Im zweiten Examen besteht der mündliche Teil aus Aktenvortrag und Prüfungsgespräch: Die Aufgabe wird am Prüfungstag ausgegeben, eine Stunde Vorbereitung, höchstens zwölf Minuten Vortrag, danach etwa 30 Minuten Gespräch je Prüfling (§§ 51, 55 JAG NRW). Die Klausuren zählen 65 Prozent, der Aktenvortrag 10, das Gespräch 25 (§ 56 JAG NRW) — der mündliche Teil zusammen also erneut 35 Prozent.

Verbindlich ist das JAG NRW

Alle Angaben beruhen auf dem Juristenausbildungsgesetz NRW in der Fassung vom Mai 2025 und den Hinweisen der Justizprüfungsämter. Maßgeblich sind allein Gesetz und Prüfungsamt — bei Abweichungen gilt, was von dort kommt.

LawTalk ist kostenlos nutzbar. Kartensätze lassen sich importieren oder im Shop erwerben.

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