Mündliche Prüfung Jura in Bayern
In Bayern besteht die mündliche Prüfung nur aus dem Prüfungsgespräch — einen Vortrag gibt es nicht, in keinem der beiden Examina. Dafür zählt das Gespräch 30 Prozent der Staatsprüfungsnote. Was die JAPO regelt und was das für die Vorbereitung heißt.
Erste Juristische Staatsprüfung: drei Gespräche, keine Überraschungen
Die mündliche Prüfung ist als Verständnisprüfung angelegt und gliedert sich in drei Abschnitte entlang der drei Bereiche der schriftlichen Prüfung: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (§§ 32, 33 JAPO). Jeder der drei Prüfer übernimmt einen Bereich; für jeden Abschnitt gibt es eine eigene Note.
- Etwa 35 Minuten Prüfungszeit je Prüfling, geprüft wird in Gruppen von bis zu fünf (§ 32 Abs. 3 JAPO). Über den Tag verteilt heißt das: lange Phasen des Zuhörens, kurze Phasen, in denen alles zählt.
- Drei Prüfer — in der Regel eine Person aus der Universität und zwei aus der Praxis (§ 32 Abs. 2 JAPO). Die Noten werden gemeinsam beraten und mit Stimmenmehrheit beschlossen (§ 33 Abs. 2 JAPO).
- Das Ergebnis kommt sofort: Einzelnoten, mündliche Gesamtnote und Prüfungsgesamtnote werden am Schluss der Prüfung bekannt gegeben (§ 34 Abs. 2 JAPO). Man verlässt den Raum mit seinem Examensergebnis.
Geprüft wird an den Universitätsstandorten Augsburg, Bayreuth, Erlangen-Nürnberg, München, Passau, Regensburg und Würzburg (§ 20 JAPO); zuständig ist das Bayerische Landesjustizprüfungsamt.
Warum das Gespräch 30 Prozent wert ist
Die Gesamtnote der Staatsprüfung setzt sich zu 70 Prozent aus der schriftlichen und zu 30 Prozent aus der mündlichen Prüfung zusammen (§ 34 Abs. 1 JAPO). An einem einzigen Vormittag lässt sich also fast ein Drittel der Note bewegen — nach oben wie nach unten. Wer mit einem Wackelschnitt aus den Klausuren kommt, entscheidet hier über das Prädikat; zugelassen wird, wer schriftlich im Schnitt mindestens 3,80 Punkte erreicht hat und in höchstens drei Klausuren unter 4,0 liegt (§ 31 Abs. 2 JAPO).
Zum Vergleich: Kaum ein anderer Teil des Studiums bietet ein solches Verhältnis von Vorbereitungszeit zu Notenwirkung. Für die Klausuren übt man Monate — für ein Gespräch, das 30 Prozent zählt, üben viele gar nicht.
Zweites Staatsexamen: gleiche Logik, vier Prüfer
Auch im Zweiten Juristischen Staatsexamen gibt es in Bayern keinen Aktenvortrag — anders als in den meisten anderen Bundesländern. Die mündliche Prüfung besteht aus vier Abschnitten (Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und das gewählte Berufsfeld, dessen Note doppelt zählt), dauert etwa 50 Minuten je Prüfling und findet in der Regel in München und Nürnberg statt (§§ 65, 66 JAPO). Die Gewichtung bleibt 70 zu 30 (§ 67 i. V. m. § 34 JAPO).
Gezielt vorbereiten: sprechen, nicht nur wissen
Die bayerische Prüfung belohnt genau das, was sich still nicht üben lässt: einen Gedanken laut, geordnet und im Dialog zu entwickeln — drei Mal hintereinander, in drei Rechtsgebieten, vor Publikum. Viele Kandidaten arbeiten dafür mit Gedächtnisprotokollen früherer Prüflinge, um Fragestil und Themenschwerpunkte ihrer Kommission einzuschätzen.
Genau hier setzt LawTalk an: Die Prüfungssimulation führt das Prüfungsgespräch als gesprochenen Dialog mit einem KI-Prüfer — die Einstiegsfragen stammen aus hinterlegten Prüfungsprotokollen, nicht aus dem Modell. Wie sich die mündliche Prüfung grundsätzlich üben lässt, steht auf der Seite Mündliche Prüfung vorbereiten.
Verbindlich ist die JAPO
Alle Angaben beruhen auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der ab Mai 2026 geltenden Fassung. Maßgeblich sind allein die JAPO und die Mitteilungen des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts — bei Abweichungen gilt, was von dort kommt.
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