Geheimhaltungsvereinbarung
Stand: 8. August 2026
LawTalk ist noch nicht öffentlich. Was du in der Testphase zu sehen bekommst — unveröffentlichte Funktionen, die Fragen und Bewertungslogik hinter der Prüfungssimulation, kuratierte Kartensätze, Preisplanung —, ist der Kern eines Projekts, das noch nicht am Markt ist. Diese Vereinbarung hält fest, dass es zwischen uns beiden bleibt. Sie hat noch einen zweiten Zweck: Ohne eine solche Abrede gibt es nach § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG gar kein Geschäftsgeheimnis, das man schützen könnte.
Fassung 2026-08-08.
1. Parteien
Anbieter: Tom Shafizadeh, Schulstraße 9, 48149 Münster, Deutschland, tom.shafizadeh@icloud.com.
Testperson: die Person, die dieser Vereinbarung zustimmt. Bei der Zustimmung in LawTalk sind das die Angaben aus deinem Konto — Anzeigename und E-Mail-Adresse — zusammen mit dem Einmal-Code, mit dem du dich registrierst.
2. Zweck und Gegenstand
Der Anbieter gibt dir einen persönlichen Zugangscode zu LawTalk, damit du die App vor ihrer Veröffentlichung ausprobierst und ihm Rückmeldung gibst. Diese Vereinbarung regelt, was du dabei für dich behältst.
Aus der Teilnahme entsteht kein Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnis. Sie wird nicht vergütet, verpflichtet dich zu keiner bestimmten Zahl an Rückmeldungen und begründet keinen Anspruch darauf, dass der Zugang fortbesteht oder LawTalk je öffentlich erscheint. Der Anbieter kann den Zugang jederzeit beenden.
Hast du LawTalk schon vor dieser Vereinbarung getestet, gilt sie auch für das, was du dabei erfahren hast. Sie wirkt dabei nur nach vorn: Sie verpflichtet dich ab jetzt zur Verschwiegenheit über alles aus Ziffer 3, macht aber nichts nachträglich zu einem Verstoß, was vor deiner Zustimmung geschehen ist.
3. Was vertraulich ist
Vertraulich ist alles, was du im Zusammenhang mit der Testphase erfahren hast oder erfährst und was nicht bereits öffentlich zugänglich ist. Dazu gehören insbesondere:
- Unveröffentlichte Funktionen und Planungen — Funktionen, die noch nicht öffentlich angekündigt sind, der Administrationsbereich, Entwürfe, Zwischenstände, Fehler und die weitere Planung des Projekts.
- Inhaltliches Kapital — Systemprompts und Anweisungen an die Sprachmodelle, die Logik hinter Fragenauswahl und Bewertung, kuratierte Kartensätze, Fragenbestände und Musterlösungen.
- Geschäftliches — Preise und Preisplanung, Nutzer- und Umsatzzahlen, Kosten, eingesetzte Dienstleister und Verträge mit Dritten.
- Dein Zugang und deine Rückmeldungen — der Zugangscode selbst sowie das Feedback, das du gibst, samt der Antworten des Anbieters darauf.
Ob etwas ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurde, spielt keine Rolle.
4. Was nicht vertraulich ist
Nicht vertraulich ist, was
- bereits öffentlich bekannt ist oder ohne dein Zutun öffentlich wird — insbesondere alles, was auf lawtalk.dev oder in öffentlichen Ankündigungen des Anbieters steht,
- dir schon vor der Testphase rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt war,
- du unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen selbst entwickelst, oder
- du aufgrund einer gesetzlichen Pflicht, einer behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung offenlegen musst. In diesem Fall informierst du den Anbieter vorab, soweit das erlaubt und rechtzeitig möglich ist.
Erlaubt bleibt außerdem, Rechtsanwältinnen, Steuerberater oder andere Berufsgeheimnisträger zu befragen, die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Unberührt bleiben zwingende Rechte nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, insbesondere das Aufdecken einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen Fehlverhaltens sowie Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
5. Deine Pflichten
Für die Dauer dieser Vereinbarung gilt:
- Nicht offenlegen. Du gibst vertrauliche Informationen an niemanden weiter — auch nicht an Mitstudierende, Familie oder Freunde, und auch nicht in geschlossenen Gruppen, Lerngruppen oder Chats.
- Nicht veröffentlichen. Keine Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Mitschnitte oder Zitate in sozialen Netzwerken, Foren, Presse, Podcasts, Vorträgen oder auf Streaming-Plattformen.
- Nur zum Testen nutzen. Du verwendest die Informationen ausschließlich, um LawTalk zu erproben und Rückmeldung zu geben — nicht für eigene oder fremde Zwecke.
- Kein Nachbau. Du entwickelst auf Grundlage der vertraulichen Informationen kein eigenes oder fremdes Konkurrenzangebot und arbeitest an keinem mit.
- Keine systematische Entnahme. Du liest Inhalte nicht systematisch aus, weder von Hand noch automatisiert, und exportierst sie nicht über das hinaus, was die App für dein eigenes Lernen vorsieht.
- Zugang bleibt persönlich. Zugangscode, Konto und Passwort gibst du nicht weiter und teilst sie nicht. Wenn du den Verdacht hast, dass jemand anders sie kennt, meldest du das unverzüglich an tom.shafizadeh@icloud.com.
- Sorgfalt. Du bewahrst Notizen, Screenshots und Exporte so auf, dass Dritte sie nicht in die Hände bekommen.
Für dein eigenes Lernen darfst du LawTalk selbstverständlich uneingeschränkt nutzen. Erlaubt ist auch, gegenüber Dritten zu erwähnen, dass du eine Lern-App testest — ohne Einzelheiten aus Ziffer 3.
6. Rückmeldungen
Rückmeldungen, Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge darf der Anbieter unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, umsetzen und weiterentwickeln. Daraus entstehen weder eine Vergütung noch eine Beteiligung am Projekt, keine Miturheberschaft und keine Miterfinderschaft. Bestehende Rechte an Werken, die du unabhängig von der Testphase geschaffen hast, bleiben deine.
7. Vertragsstrafe
7.1 Grundsatz. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 5 verwirkst du eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe bestimmt der Anbieter nach dem Verstoß nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
7.2 Obergrenze. Die Vertragsstrafe beträgt höchstens 250.000 Euro je Verstoß. Dieser Betrag ist die Grenze für den schwersten denkbaren Fall und ausdrücklich kein Regelbetrag.
7.3 Wonach bemessen wird. Das Ermessen ist an diese Kriterien gebunden:
- Art, Dauer und Umfang des Verstoßes,
- Grad des Verschuldens,
- Zahl der Personen, die dadurch Kenntnis erlangt haben,
- Nachteil für den Anbieter, insbesondere ob der Geheimnisschutz endgültig verloren geht,
- wirtschaftlicher Vorteil auf deiner Seite,
- dein Verhalten nach dem Verstoß, insbesondere ob du ihn von dir aus offengelegt und abgestellt hast.
7.4 Orientierungsrahmen. Zur Veranschaulichung, unverbindlich und nur als Maßstab für das Ermessen nach 7.3:
- Unterer Bereich — Weitergabe des Zugangscodes, Teilen des Kontos, einzelne Screenshots an einzelne Personen.
- Mittlerer Bereich — öffentliche Wiedergabe in sozialen Netzwerken oder Presse, Weitergabe von Systemprompts, Kartensätzen oder Fragenbeständen.
- Oberer Bereich bis zur Obergrenze — gewerbliche Verwertung, Weitergabe an Wettbewerber, Nachbau eines Konkurrenzangebots, systematische Extraktion der Inhalte.
7.5 Überprüfung. Hältst du die Festsetzung für unbillig, entscheidet auf deinen Antrag das zuständige Gericht (§ 315 Abs. 3 BGB). Das Recht auf Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe nach § 343 BGB bleibt unberührt.
7.6 Mehrere Verstöße. Die Vertragsstrafe fällt für jeden Fall der Zuwiderhandlung gesondert an. Mehrere Handlungen, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen, gelten dabei als ein Verstoß.
7.7 Verhältnis zum Schadensersatz. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch des Anbieters angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB). Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt ersatzfähig. Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung bestehen daneben fort.
8. Dauer
Die Vereinbarung gilt ab Zustimmung. Die Geheimhaltungspflicht endet 24 Monate nach dem Ende deiner Teilnahme an der Testphase. Für einzelne Informationen endet sie früher, sobald sie unter Ziffer 4 fallen — vor allem, sobald der Anbieter sie selbst veröffentlicht. Mit dem Start der öffentlichen Version entfällt die Geheimhaltung für alles, was in ihr sichtbar ist.
9. Nach dem Ende der Teilnahme
Wenn deine Teilnahme endet, löschst du Screenshots, Aufnahmen, Notizen und Exporte, die vertrauliche Informationen enthalten, soweit du sie nicht gesetzlich aufbewahren musst. Auf Anfrage bestätigst du das in Textform. Dein Konto und die Inhalte, die du selbst hochgeladen hast, bleiben davon unberührt; sie richten sich nach den Nutzungsbedingungen.
10. Verhältnis zu den übrigen Bedingungen
Diese Vereinbarung gilt zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Soweit es um Vertraulichkeit geht, geht sie ihnen vor.
11. Datenschutz zu dieser Vereinbarung
Für den Abschluss und die Durchführung dieser Vereinbarung verarbeitet der Anbieter deinen Namen, deine E-Mail-Adresse sowie den Zeitpunkt und die Fassung deiner Zustimmung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Angaben bleiben bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dieser Vereinbarung gespeichert und werden danach gelöscht. Deine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde stehen in der Datenschutzerklärung; die Kontaktadresse ist tom.shafizadeh@icloud.com.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen davon unberührt.
13. Zustimmung
Die Zustimmung erfolgt in Textform — durch Anklicken der entsprechenden Erklärung bei der Registrierung oder durch Bestätigung per E-Mail. Zustimmung und Fassung werden mit Zeitpunkt gespeichert.
